Dies macht die nationale Lizenz RPPL zur Lizenz der Wahl für Privatpiloten.
Im Bedarfsfalle kann mit einer kurzen Zusatzausbildung die nationale Lizenz (RPPL) jederzeit in eine europäische Privatpilotenlizenz (JAR-PPL) umgewandelt werden (u.a. darum, weil für beide Lizenztypen die gleiche theoretische Ausbildung verlangt wird). Die Privatpilotenausbildung (RPPL) umfasst mindestens 30 Flugstunden (entgegen min. 45 Stunden für eine JAR-Lizenz) aufgeteilt in folgende Stufen: - Basisausbildung
- Standardverfahren im Flugplatzbereich
- Aussergewöhnliche Situationen und Notverfahren Teil 1
- Festigungsphase und erste Alleinflüge
- Überlandflug 1
- Aussergewöhnliche Situationen und Notverfahren Teil 2
- Überlandflug 2
- Festigungsphase vor der Flugprüfung
Den detaillierten Ausbildungs- und Lektionenplan finden Sie bei den Downloads.
Diese Flugstunden teilen sich auf in Ausbildungsflüge am Doppelsteuer mit Fluglehrer und in Flüge allein an Bord unter Aufsicht des Instruktors. Zu Beginn dieser Ausbildung wird ein Auszug aus dem Zentralstrafregister, ein Lernausweis des BAZL, sowie eine flugmedizinische Untersuchung benötigt. Weiter muss jeder Pilot vor der eigentlichen Flugprüfung auch eine Theorieprüfung bestehen. Die RPPL Theorie (entspricht der JAR PPL Theorie) kann bei uns in einem individuellen Intesivkurs absolviert werden. Nach der erfolgreichen praktischen Flugprüfung mit einem Experten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erfolgt die Ausstellung einer nationalen Privatpilotenlizenz (RPPL) nach RFP (Reglement für Flugpersonal). Für einen Schnupperflug oder eine persönliche Beratung kontaktieren Sie uns bitte hier. |