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Privatpilotenausbildung RPPL
Unsere Schule unterrichtet nach den neusten Erkenntnissen und Richtlinien auf professionellem Niveau, analog der Ausbildung in einer Linienpilotenschule. Dank dieser soliden Basis können unsere Absolventen jederzeit den Weg einer Berufspilotenausbildung einschlagen und auf den erlernten Grundlagen aufbauen.

Die nationale Privatpilotenlizenz (RPPL), welche man auf einem konventionellen Flugzeug (SEP) oder auf einem neuen Leichtflugzeug erlangen kann, ist eine vollwertige Privatpilotenlizenz. Da das RPPL dem nationalen Recht unterstellt ist, kann ein Pilot mit dieser Lizenz konventionelle und Leichtflugzeuge parallel fliegen und alle Flugstunden voll an den Lizenzerhalt anrechnen. Er kann mit der Lizenz selbstverständlich auch im Ausland fliegen. Die nationale Gesetzgebung anerkennt Leichtflugzeuge im Gegensatz zu JAR voll an, weil in der Schweiz nur das Topsegment der UL-Flieger erlaubt sind und damit die zugelassenen Typen vollwertige Motorflugzeuge neuster Technologie darstellen und kein Unterschied zu herkömmlichen Flugzeugen besteht.

Dies macht die nationale Lizenz RPPL zur Lizenz der Wahl für Privatpiloten.

Im Bedarfsfalle kann mit einer kurzen Zusatzausbildung die nationale Lizenz (RPPL) jederzeit in eine europäische Privatpilotenlizenz (JAR-PPL) umgewandelt werden (u.a. darum, weil für beide Lizenztypen die gleiche theoretische Ausbildung verlangt wird).

Die Privatpilotenausbildung (RPPL) umfasst mindestens 30 Flugstunden (entgegen min. 45 Stunden für eine JAR-Lizenz) aufgeteilt in folgende Stufen:

  1. Basisausbildung
  2. Standardverfahren im Flugplatzbereich
  3. Aussergewöhnliche Situationen und Notverfahren Teil 1
  4. Festigungsphase und erste Alleinflüge
  5. Überlandflug 1
  6. Aussergewöhnliche Situationen und Notverfahren Teil 2
  7. Überlandflug 2
  8. Festigungsphase vor der Flugprüfung

Den detaillierten Ausbildungs- und Lektionenplan finden Sie bei den Downloads.

Diese Flugstunden teilen sich auf in Ausbildungsflüge am Doppelsteuer mit Fluglehrer und in Flüge allein an Bord unter Aufsicht des Instruktors. Zu Beginn dieser Ausbildung wird ein Auszug aus dem Zentralstrafregister, ein Lernausweis des BAZL, sowie eine flugmedizinische Untersuchung benötigt. Weiter muss jeder Pilot vor der eigentlichen Flugprüfung auch eine Theorieprüfung bestehen. Die RPPL Theorie (entspricht der JAR PPL Theorie) kann bei uns in einem individuellen Intesivkurs absolviert werden.

Nach der erfolgreichen praktischen Flugprüfung mit einem Experten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erfolgt die Ausstellung einer nationalen Privatpilotenlizenz (RPPL) nach RFP (Reglement für Flugpersonal).

Für einen Schnupperflug oder eine persönliche Beratung kontaktieren Sie uns bitte hier.

 
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